Strafrechtliche Verfolgung

Leiter des Lagers war der wegen seiner Brutalitäten gefürchtete SS-Hauptscharführer Georg Hempen.  Er kam ohne Strafe davon. Er wurde zwar 1951 vom Militärgericht Metz u.a. wegen Mordes, Folter und Misshandlungen in Abwesenheit zum Tode verurteilt; in Deutschland, wo er wieder Polizist geworden war, wurde zunächst ein Verfahren eingestellt, 1969 wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Sein Vorgesetzter, der Befehlshaber der Sicherheitspolizei in der „Westmark“, SS-General Anton Dunckern, wurde 1953 vom Militärgericht Metz zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt und 1954 vorzeitig entlassen (vgl. Woippy).

 

 

Gedenken

Dank des hartnäckigen Eintretens des Freundeskreises und der Verfolgtenverbände wurde das Fort 1971 zum historischen Denkmal erklärt und 1977 das 'Mémorial de la Résistance et de la Déportation' eingeweiht (Säule am Eingang). Der Text einer Tafel an der Festungsmauer lautet: „Dieses Departements-Denkmal ist allen Erschossenen, Deportierten, Internierten, Patrioten, Widerstandskämpfern, Nazi- und Annexionsopfern gewidmet, die im Zweiten Weltkrieg umgekommen sind“; eine weitere Tafel erklärt das System der Konzentrationslager. Früher hing dort eine Tafel „Zum Andenken an die für Frankreich gestorbenen Opfer der Nazi-Barbarei“, mit 36 Namen, Alter, Wohnort und Todesdatum. 

 

Source : http://www.gedenkorte-europa.eu/

 

FIN